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Der aktuelle Buchungsfall - Steuerfreie Prämien, Heft 09/2010

BBi 2010, 1 Heft 9 v. 1.9.2010

Die steuerliche Bildungsprämie gem. § 108c EStG (6 % von den externen Bildungsaufwendungen) und die Forschungsprämie gem. § 108c EStG (8 % der Forschungsaufwendungen) sowie die Lehrlingsausbildungsprämie gem. § 108f EStG (€ 1.000,- pro Lehrjahr) gelten als betrieblicher Ertrag, sind jedoch vom steuerpflichtigen Gewinn auszuscheiden.

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