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Die Zurechnung von Einkünften bei höchstpersönlichen Leistungen, Heft 02/2010

BBi 2010, 2 Heft 2 v. 3.2.2010

Einkünfte iSd §2 Abs. 3 EStG werden immer demjenigen zugerechnet, dem auch die Einkunftsquelle zugerechnet wird, z.B. betriebliche Einkünfte demjenigen, dem der Betrieb zugerechnet wird, nichtselbständige Einkünfte demjenigen, der die Arbeitsleistung erbringt, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung demjenigen, dem das Mietobjekt zugerechnet wird.

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