vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionskassenbeiträge für Gesellschafter-Geschäftsführer, Heft 02/2010

BBi 2010, 2 Heft 2 v. 3.2.2010

Beiträge für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer (mehr als 25 % Anteil am Grund- bzw. Stammkapital) gelten nicht als Pensionskassenbeiträge gem. § 4 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG (keine Pflichtbeiträge), sind jedoch als Leistungsvergütung abzugsfähig. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer stellen diese Beiträge steuerpflichtige Vorteile aus seiner Geschäftsführertätigkeit, also Betriebseinnahmen dar. Die Beiträge sind jedoch keine Betriebsausgaben des Geschäftsführers, sondern Topfsonderausgaben (abzugsfähig nur im Rahmen des Höchstbetrages von € 2.920,- und davon nur 25 %). Die späteren Pensionskassenleistungen sind mit 25 % als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (Wartungserlass 2009 zu den EStR 2000, Rz 1279).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!