vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abzugsfähigkeit von Spenden, Heft 02/2010

BBi 2010, 3 Heft 2 v. 3.2.2010

Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Aufgrund der mit dem Steuerreformgesetz neu eingeführten Regelung im § 4a EStG sind jedoch Spenden an bestimmte Einrichtungen in betraglich limitierter Höhe als Betriebsausgaben (wenn diese aus dem Betriebsvermögen geleistet werden) oder als Sonderausgaben (wenn diese aus dem Privatvermögen geleistet werden) abzugsfähig. Mit dem Wartungserlass 2009 vom 11. Dezember 2009 wurden diese Bestimmungen auch in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 aufgenommen und werden im nachfolgenden Beitrag kurz dargestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!