Eine Rückstellung für Umweltschutzauflagen zählt zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Verbindlichkeitsrückstellungen) gem. § 9 Abs. 1 Z 3 EStG. In diesem Beitrag werden zuerst die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten und danach die speziellen Bestimmungen für Rückstellungen für Umweltschutzauflagen dargestellt. In der nächsten BBi werden einige Beispiele dazu aus der Rechtsprechung vorgestellt.

