vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nicht abzugsfähige Steuern und Abgaben, Heft 09/2009

BBi 2009, 3 Heft 9 v. 9.9.2009

Gem. § 20 Abs. 1 Z 6 EStG dürfen bei den einzelnen Einkunftsarten folgende Steuern und Abgaben nicht als Ausgaben abgezogen werden:

1) Steuern vom Einkommen:

Darunter fallen z.B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, und auch die entsprechenden ausländischen Steuern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!