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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 09/2009

BBi 2009, 3 Heft 9 v. 9.9.2009

Buschenschank als Gewerbebetrieb

Im Zuge einer Landwirtschaft wurde auch ein Buschenschank betrieben und deren Einkünfte als mit der Pauschalierung als abgegolten erklärt. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurden die Einkünfte aus der Buschenschank aber als gewerbliche Einkünfte eingestuft.

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