Buschenschank als Gewerbebetrieb
Im Zuge einer Landwirtschaft wurde auch ein Buschenschank betrieben und deren Einkünfte als mit der Pauschalierung als abgegolten erklärt. Aufgrund einer Betriebsprüfung wurden die Einkünfte aus der Buschenschank aber als gewerbliche Einkünfte eingestuft.

