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Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung, Heft 08/2009

BBi 2009, 2 Heft 8 v. 7.8.2009

Seit 1. Jänner 2009 können Aufwendungen für die Betreuung von Kindern

für die für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht,die zu Beginn des Kalenderjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

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