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Personenversicherungen im betrieblichen bzw. außerbetrieblichen Bereich, Heft 08/2009

BBi 2009, 3 Heft 8 v. 7.8.2009

Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen stellen grundsätzlich - auch bei einer betrieblichen Mitveranlassung - Aufwendungen der privaten Lebensführung dar und sind daher nicht als Betriebsausgaben absetzbar (VwGH 22.10.1991, 91/14/0043). Sie sind allenfalls als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

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