Die Gruppenbesteuerung bietet Konzernen mit ausländischen Tochtergesellschaften die Möglichkeit, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Verluste ihrer ausländischen Gruppenmitglieder gesamteinkommensmindernd zu nutzen. Dieser Steuervorteil ist aber kein endgültiger, sondern nur ein vorübergehender, da alle im Inland zugerechneten Verluste ausländischer Gruppenmitglieder zu bestimmten Zeitpunkten und unter bestimmten Voraussetzungen nachversteuert werden müssen. Die Zurechnung der Verluste ausländischer GM bewirkt daher nur eine Steuerstundung, keine endgültige Steuerentlastung.

