In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, welcher AfA-Satz für ein zur gewerblichen Nutzung vermietetes Gebäude zulässig wäre.
Die Berufungswerber errichteten ein Gebäude, vermieteten es an einen Motorradhändler (Verkauf, Service und Werkstätte) und machten im Rahmen der Überschussermitt-

