Mit dem Steuerreformgesetz wurde mit Gültigkeit ab 2009 auch die Möglichkeit der Gewährung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuungskosten geschaffen (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG).
Für diese Steuerfreiheit sind einige Voraussetzungen notwendig, die nachfolgend kurz dargestellt werden:

