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Neugründungsförderungs-Richtl. - Teil 2, Heft 05/2009

BBi 2009, 3 Heft 5 v. 4.5.2009

Befreite Abgaben und Gebühren

• Befreite Abgaben (NeuFÖR, Rz 1 ff)

Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden folgende Abgaben nicht erhoben:

Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben;

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