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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 05/2009

BBi 2009, 3 Heft 5 v. 4.5.2009

• Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung

Seite 3


Bei der Basispauschalierung werden die Betriebsausgaben mit 6 % oder 12 % der Umsätze ermittelt. Zusätzlich dürfen nur bestimmte im § 17 Abs. 1 EStG enthaltene Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese taxative Aufzählung enthält den Freibetrag für investierte Gewinne nicht (VwGH 4.3.2009, 2008/15/0333).

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