vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerpflichtige sonstige Einkünfte ( § 29 EStG 1988, EStR 2000, Rz 6601 ff):, Heft 05/2009

BBi 2009, 2 Heft 5 v. 4.5.2009

Einkünfte, die weder aus einer betrieblichen Einkunftsart stammen noch nichtselbständige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen darstellen, können als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein. Voraussetzung ist, dass eine im § 29 EStG aufgezählte Einkunftsart vorliegt. Sonstige Einkünfte sind nicht sozialversicherungspflichtig und unterliegen auch keinen anderen Abgaben, somit kein DB, kein DZ, keine KommSt, kein MV-Beitrag. Eine Pauschalierung von Werbungskosten ist nicht möglich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!