In unserer Beitragsserie zum Thema „Eigenverbrauch“ stellen wir die Entnahmen von betrieblichen Gegenständen für den Privatbedarf von Dienstnehmern dar. Diese Form des Eigenverbrauches ist keine buchhalterische Entnahme, es erfolgt keine Verbuchung über das bzw. die Privatkonten. Zuwendungen an Dienstnehmer sind grundsätzlich Betriebsaufwand.
Sachgeschenke an Dienstnehmer

