Die NeuFÖG-Richtlinien (NeuFÖR) sind seit dem 19.12.2008 generell anzuwenden. Für Zeiträume davor (zB auf Grund von Außenprüfungen) sind sie ebenfalls anzuwenden, außer andere Bestimmungen sehen günstigere Regelungen vor. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen aus diesem umfangreichen Erlass (86 Seiten) zur Förderung der Neugründung von Betrieben kurz dargelegt. Die Arten der Förderung und die Förderung der Betriebsübertragung werden in der nächsten Ausgabe der BBi behandelt.

