Die angekündigte Verschrottungsprämie wurde ebenfalls am 11.3.2009 unter der Bezeichnung „Ökoprämiengesetz“ vom Nationalrat beschlossen. Daraus einige Punkte:
Das Altfahrzeug (PKW) muss noch „fahrtüchtig“ sein und vor dem 1.1.1996 im Inland zum Verkehr zugelassen worden, also mindestens 13 Jahre alt sein sowie zwischen dem 1.4.2009 und dem 31.12.2009 abgemeldet und nachweislich verschrottet werden.
