Diese Änderung des Einkommensteuergesetzes wurde ebenfalls am 11. März 2009 im Nationalrat beschlossen.
Für Investitionen 2009 und 2010 ist eine „vorzeitige Absetzung für Abnutzung“ von 30 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten möglich. Der neue § 7a EStG sieht folgende Eckpunkte vor:

