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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 03/2009

BBi 2009, 4 Heft 3 v. 2.3.2009

• Mantelkauf

Eine GmbH war bis Ende 1996 im Maler- und Anstreichergewerbe tätig, danach wurde die Tätigkeit eingestellt. Im Jahr 2000 wurde der Geschäftsgegenstand geändert auf Personalverrechnung, Rechnungswesen und Unternehmensberatung. Weiters wurden der Name, Sitz, Geschäftsanschrift und die Gesellschaftsorgane geändert. Zivilrechtlich wurden auch 100 % der Anteile entgeltlich übertragen und lediglich 30 % dieser erworbenen Anteile treuhändig für einen der Altgesellschafter gehalten.

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