• Ökoprämiengesetz - Vorgesehen ist eine Prämie für die Verschrottung von fahrtüchtigen Fahrzeugen, die vor dem 1.1.1996 im Inland erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Das Gesetz bleibt abzuwarten.
Voraussetzungen: Gilt nur für den Zeitraum 1.4. bis 31.12.2009, nur für PKW, die auf Privatpersonen seit mindestens einem Jahr zugelassen sind, die Verschrottung muss nachgewiesen werden (Verwertungsnachweis durch eine Shredderanlage). Neufahrzeug: Bisher noch nicht zugelassen (oder maximal ein Jahr bei einem inländischen Fahrzeughändler), mindestens Schadstoffklasse 4 und nur für die ersten 30.000 PKW.
Höhe der Prämie: € 1.500,-. Die Hälfte zahlt der Bund, die zweite der Händler.

