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Vermietung und Verpachtung - AfA bei unentgeltlichem Erwerb, Heft 03/2009

BBi 2009, 2 Heft 3 v. 2.3.2009

Mit Wirksamkeit ab 1.8.2008 wurde die AfA-Bemessungsgrundlage für Gebäude bei einem unentgeltlichen Erwerb geändert. Seit diesem Zeitpunkt ist gem. § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG grundsätzlich die AfA des Rechtsvorgängers fortzusetzen. Die im ESt-Wartungserlass vom 12.1.2009 dazu getätigten Erläuterungen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.

• Vorliegen eines unentgeltlichen Erwerbes (EStR 2000, Rz 6442b)

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