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Gesellschafter-Geschäftsführer und Kilometergelder, Heft 03/2009

BBi 2009, 2 Heft 3 v. 2.3.2009

Die Vergütungen einer GmbH an ihren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen bekanntlich den Lohnabgaben, also dem DB und DZ und auch der Kommunalsteuer. Der UFS hat in seiner Berufungsentscheidung vom 27.10.2008 GZ RV/0702-K/07 festgelegt, dass Fahrtkostenersätze in Form von Kilometergeldern als Leistungsbezüge gem. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG gelten und dass für diese Entgelte ebenfalls DB- und DZ-Pflicht vorliegt.

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