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Besteuerung von Tagesmüttern, Heft 02/2009

BBi 2009, 2 Heft 2 v. 2.2.2009

Bei Tagesmüttern kann ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen als Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden, wobei die Höhe dieser Pauschalen davon abhängt, ob die Tagesmutter selbständig oder nichtselbständig tätig ist.

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