Bei Tagesmüttern kann ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen als Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden, wobei die Höhe dieser Pauschalen davon abhängt, ob die Tagesmutter selbständig oder nichtselbständig tätig ist.
Bei Tagesmüttern kann ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen als Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale geltend gemacht werden, wobei die Höhe dieser Pauschalen davon abhängt, ob die Tagesmutter selbständig oder nichtselbständig tätig ist.
