Eigenverbrauch bzw. Privatentnahmen liegen vor, wenn Wirtschaftsgüter bzw. Leistungen aus dem Betriebsvermögen in das außerbetriebliche Vermögen (Privatvermögen) übernommen werden bzw. außerbetrieblichen Zwecken dienen. Auch die private Nutzung von betrieblichen Gegenständen durch Dienstnehmer gilt als Eigenverbrauch.
Was gilt als Eigenverbrauch - eine Kurzübersicht

