Der Gesetzesentwurf zum Konjunkturpaket 2009 enthält die angekündigte vorzeitige Abschreibung für Investitionen der Kalenderjahre 2009 und 2010. Der neue § 7a EStG sieht folgende Regelungen vor, wobei der Gesetzesbeschluss natürlich noch abzuwarten ist:

