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Kaufvertrag und Mängelrügen, Heft 01/2009

BBi 2009, 4 Heft 1 v. 7.1.2009

Wenn die gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen, treten unterschiedliche Rechtsfolgen - von der Rügepflicht über die Verbesserung bis zur Rückgängigmachung des Geschäftes - ein. Die OGH-Rechtsprechung zu diesem Thema ist umfangreich. Daraus einige wichtige Punkte:

Die Existenz eines Mangels muss immer der Käufer beweisen (OGH vom 29.11.2007).

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