Wenn die gelieferte Ware bzw. die erbrachten Leistungen Mängel aufweisen, treten unterschiedliche Rechtsfolgen - von der Rügepflicht über die Verbesserung bis zur Rückgängigmachung des Geschäftes - ein. Die OGH-Rechtsprechung zu diesem Thema ist umfangreich. Daraus einige wichtige Punkte:
Die Existenz eines Mangels muss immer der Käufer beweisen (OGH vom 29.11.2007).
