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Angaben auf Geschäftspapieren, Heft 01/2009

BBi 2009, 4 Heft 1 v. 7.1.2009

Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf ihren Geschäftsbriefen (Rechnungen, Anbote, Bestellscheine, Lieferscheine, E-Mails) folgende Angaben machen:

Firma (z.B. Consulting GmbH u. Co. KG)Rechtsform (z.B. Kommanditgesellschaft)

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