Sachbezugswerteverordnung - BGBl II Nr. 468/2008 vom 16.12.2008. Für die Bewertung des Sachbezuges „Dienstwohnung“ gelten ab 1.1.2009 neue Quadratmeterpreise. Maßgebend ist der jeweils geltende Richtwert nach dem Richtwertgesetz, bezogen auf das Wohnflächenausmaß. Dieser Wert kann sich vermindern (Abschlag für niedrigeren Standard bzw. Hausbesorgerwohnungen, oder auch wegen eines niedrigeren üblichen Mittelpreises), aber auch erhöhen (höherer fremdüblicher Mietzins). Für die Jahre 2009 bis 2011 bestehen Übergangsregelungen.

