Kapitalrücklagen sind Eigenkapitalbestandteile,ebenso wie die Gewinnrücklagen, allerdings werden die Kapitalrücklagen nicht aus dem Gewinn gebildet, sondern dem Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen, seltener Personengesellschaften) von außen zugeführt. Es handelt sich also um Bar- und Sacheinlagen der Gesellschafter, Genossenschafter oder Stifter.
