Mittelstandsfinanzierungsgesetz 2007 - Genehmigung dieses Gesetzes durch die Europäische Kommission mit Kundmachung BGBl I Nr. 81/2008 vom 20.6.2008. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind damit von der Körperschaftsteuer befreit, soweit das Einkommen aus dem Finanzierungsbereich stammt.
