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Digitalisierte Dokumente, Heft 7/2008

BBi 2008, 4 Heft 7 v. 15.7.2008

Werden Dokumente - Rechnungen, Verträge, Protokolle etc. -eingescannt, also digital abgespeichert, verlieren sie ihren Originalcharakter und in einem Rechtsstreit kann das gescannte Dokument durchaus angezweifelt werden. Es ist daher empfehlenswert, wichtige Dokumente in einem signaturfähigen Format zu archivieren. Die wichtigsten Dokumente, wie vor allem Verträge, sollten trotz Digitalisierung auch im Original aufbewahrt werden.

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