Werden Gebäude teilweise betrieblich und zum Teil privat (vor allem für Wohnzwecke) genutzt, muss das Grundstück bzw. Gebäude aufgeteilt werden. Es gilt die 80/20 Regel, wonach eine solche Aufteilung nicht vorzunehmen ist, wenn der betriebliche oder der private Teil weniger als 20 % des Gebäudes beträgt.
Betriebliche Nutzung weniger als 20%:
