vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemischt genutzte Gebäude in der Bilanz, Heft 6/2008

BBi 2008, 1 Heft 6 v. 15.6.2008

Werden Gebäude teilweise betrieblich und zum Teil privat (vor allem für Wohnzwecke) genutzt, muss das Grundstück bzw. Gebäude aufgeteilt werden. Es gilt die 80/20 Regel, wonach eine solche Aufteilung nicht vorzunehmen ist, wenn der betriebliche oder der private Teil weniger als 20 % des Gebäudes beträgt.

Betriebliche Nutzung weniger als 20%:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!