Der Jahresabschluss 2007 und die (elektronischen) Steuererklärungen für 2007 sindbekanntlich bis 30.6.2008 beim Finanzamt einzureichen, sofern keine Fristverlängerungen bestehen. Da sich der unternehmensrechtliche Jahresabschluss vom steuerrechtlichen Abschluss bekanntlich in vielen Punkten unterscheidet, bringen wir Ihnen einen „letzten Fragenkatalog“, um steuerliche Nachteile zu vermeiden:
