Teilwertabschreibung eines Darlehens
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde beantragt, eine ursprünglich im Jahr 1995 durchgeführte Teilwertabschreibung eines Darlehens bereits im Jahr 1992 anzusetzen. Dies wurde vom Finanzamt nicht anerkannt, da keine konkreten Nachweise für die Teilwertabschreibung im Jahr 1992 erbracht wurden.
