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Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008), Heft 7/2008

BBi 2008, 3 Heft 7 v. 15.7.2008

Das am 6.6.2008 im Nationalrat beschlossene SchenkMG 2008 wird nachfolgend in den wesentlichsten Punkten dargestellt:

Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Mit Wirksamkeit ab 1.8.2008 wird keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr erhoben. Diese bedeutet, dass alle Todesfälle vor diesem Datum weiterhin der Erbschaftssteuer bzw. alle vor dem 1.8.2008 ausgeführten Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen.

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