Das am 6.6.2008 im Nationalrat beschlossene SchenkMG 2008 wird nachfolgend in den wesentlichsten Punkten dargestellt:
Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Mit Wirksamkeit ab 1.8.2008 wird keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr erhoben. Diese bedeutet, dass alle Todesfälle vor diesem Datum weiterhin der Erbschaftssteuer bzw. alle vor dem 1.8.2008 ausgeführten Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen.
