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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 5/2008

BBi 2008, 3 Heft 5 v. 5.5.2008

Apothekenkonzession

Die Apothekenkonzession dient gem. § 10 Apothekengesetz in erster Linie dem Existenzschutz von Apotheken (gewährleistete Versorgung von 5.500 Personen). Diese Konzession ist als firmenwertähnliches Wirtschaftsgut nicht abschreibbar.

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