In einem Verfahren vor dem UFS war die Frage strittig, ob eine „Violine Guanerius“ mit Anschaffungskosten von rund € 125.000,- auf eine Nutzungsdauer von 35 Jahren abgeschrieben werden muss oder als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen ist. Der Berufungswerber ist Musiker und Lehrbeauftragter an Kunsthochschulen.
