Der Zusammenschluss nach UmgrStRl ist die Vereinigung von zweien oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei das Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf die neue Personengesellschaft übertragen wird. Zum Ausgleich der unterschiedlichen Verkehrswerte der übertragenen Vermögenspositionen können steuerliche Ergänzungsbilanzen aufgestellt oder ein Gewinnvorab vereinbart werden. Der Wartungserlass 2007 erläutert u.a. das weitere Schicksal solcher Ergänzungsbilanzen, die Zusammenschlussbilanz, den Beitritt eines Arbeitsgesellschafters sowie den Export- und den Importzusammenschluss.
