Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner sind so genannte Bilanzbuchhaltungsberufe nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz und keine Wirtschaftstreuhandberufe. Die ab 2007 erzielten Einkünfte aus diesen selbständigen Tätigkeiten stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Das gilt auch für die Einkünfte selbständiger Buchhalter nach dem Wirtschaftstreuhänderberufsgesetz.
Die Konsequenzen aus dieser Einstufung:
