Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer mit mehr als 25 % an ihrer GmbH beteiligt sind, müssen im Normalfall nicht nur die Lohnnebenabgaben (DB, DZ, KommSt) entrichtet werden. Auch bei der gesetzlichen Pauschalierung der Betriebsausgaben kann bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 EStG die Pauschalierung nur mit dem niedrigeren Satz von 6 % der Umsätze vorgenommen werden.
