Sachverhalt
Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde ein PKW Porsche 996 Carrera 4 Cabrio nicht als Betriebsvermögen der betreffenden GmbH anerkannt, da die überwiegend betriebliche Nutzung des Fahrzeuges nicht nachgewiesen werden konnte. Für etwaige betriebliche Fahrten wurde auf Basis eines Km-Geldes ein Teilbetrag als Betriebsausgaben anerkannt. Gegen diese Nichtanerkennung des PKW als Betriebsvermögen wurde berufen.