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Berichtigung von Bescheiden, Heft 4/2008

BBi 2008, 2 Heft 4 v. 5.4.2008

Mit Erlass vom 9.1.2008 GZ BMF-010103/0062-VI/2007 hat das BMF Richtlinien zur Berichtigung gem. § 293 BAO erlassen.

Diese Bestimmung ermöglicht es der Abgabenbehörde, Schreib- oder Rechenfehler oder andere auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten eines Bescheides zu berichtigen.

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