Mit Erlass vom 9.1.2008 GZ BMF-010103/0062-VI/2007 hat das BMF Richtlinien zur Berichtigung gem. § 293 BAO erlassen.
Diese Bestimmung ermöglicht es der Abgabenbehörde, Schreib- oder Rechenfehler oder andere auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten eines Bescheides zu berichtigen.
