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Wartungserlass 2007 zu den UmgrStR - Art III - Einbringung - Teil 2, Heft 4/2008

BBi 2008, 2 Heft 4 v. 5.4.2008

Zurückbehalten von Verbindlichkeiten (UmgrStR 2002, Rz 924)

Verbindlichkeiten können auch dann zurückbehalten werden, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einzubringenden Aktiva stehen.

Beispiel:

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