Die ESt-Richtlinien erläutern im Wartungserlass 2007 Rz 3510 die steuerlichen Voraussetzungen für die Bildung (und Weiterführung) einer solchen Rückstellung:
Der Sachverhalt, der die Schadenersatzpflicht auslöst, muss vor dem Bilanzstichtag gesetzt worden sein.
Der Sachverhalt muss dem betrieblichen Bereich zuzurechnen sein.
