Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2007 beginnen bzw. begonnen haben, müssen die Pensionsrückstellungen wieder durch Wertpapiere gedeckt sein (§ 14 Abs. 7 EStG). Bei einem vollen Wirtschaftsjahr (12 Monate) ist die Wertpapierdeckung somit frühestens zum 30.6.2008 erforderlich. Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr (z.B. vom 1.7.2007 - 31.12.2007) entsteht das Deckungserfordernis bereits zum 31.12.2007 (EStR 2000, Rz 3401d).
