Die Investitionszuwachsprämie (§ 108e Abs. 4 EStG)ist zwar mit 2004 ausgelaufen, es gibt aber noch verfahrensrechtliche Fragen dazu.Die gesetzlichen Regelungen sahen vor, dass die Prämie für 2004 in einer bis zur Rechtskraft des betreffenden Bescheides nachgereichten Beilage geltend gemacht werden konnte.
