Begünstigte Spendenempfänger - Spenden an bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen können im Ausmaß von maximal 10 % des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 4 Abs. 4 Z 5 EStG). Die Liste der begünstigen Empfänger mit Stand 31.12.2007 wird im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht und ist von der Homepage des BMF bmf.gv.at/Steuern/Fachinformationen/Einkommensteuer/ abrufbar.
