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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 3/2008

BBi 2008, 4 Heft 3 v. 5.3.2008

Begünstigte Spendenempfänger - Spenden an bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen können im Ausmaß von maximal 10 % des Vorjahresgewinnes als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 4 Abs. 4 Z 5 EStG). Die Liste der begünstigen Empfänger mit Stand 31.12.2007 wird im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung veröffentlicht und ist von der Homepage des BMF bmf.gv.at/Steuern/Fachinformationen/Einkommensteuer/ abrufbar.

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