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Rechnungslegungspflicht ab 2007 - Aufschuboption, Heft 3/2008

BBi 2008, 2 Heft 3 v. 5.3.2008

Unternehmer, die bereits vor dem 1.1.2007 rechnungslegungspflichtig waren, gelten steuerrechtlich bereits ab 1.1.2007 als rechnungslegungspflichtig und damit als Gewinn-ermittler gem. § 5 EStG. Damit müssen bisherige Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 1.1.2007 bilanzieren (mit entsprechendem Übergangsgewinn oder -verlust), betriebliche Veräußerungsgewinne von Grund und Boden werden steuerpflichtig und etwaige Verluste abzugsfähig.

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