Unternehmer, die bereits vor dem 1.1.2007 rechnungslegungspflichtig waren, gelten steuerrechtlich bereits ab 1.1.2007 als rechnungslegungspflichtig und damit als Gewinn-ermittler gem. § 5 EStG. Damit müssen bisherige Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 1.1.2007 bilanzieren (mit entsprechendem Übergangsgewinn oder -verlust), betriebliche Veräußerungsgewinne von Grund und Boden werden steuerpflichtig und etwaige Verluste abzugsfähig.
