Wird ein Betrieb verkauft und gehen die bestehenden Abfertigungsverpflichtungen lt. Kaufvereinbarung auf den Betriebsnachfolger über, gibt es unterschiedliche bilanzielle und steuerliche Auswirkungen. Die ESt-Richtlinien 2000 erläutern in der Rz. 3345 u.a. die steuerlichen Folgen, wenn die Abfertigung bereits 2002 bzw. 2003 steuerneutral aufgelöst bzw. nicht aufgelöst wurde (Wartungserlass 2007).
→ Fall 1
